Selbstanzeige und Steuerstrafrecht
Steuerstrafverfahren

Individuelle Beratung
Sie haben ein bisher nicht deklariertes Depot im Ausland und planen, sich den deutschen Steuerbehörden zu offenbaren? Wir bereiten Ihre Selbstanzeige vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, damit Sie straffrei in die Steuerehrlichkeit zurückkehren können.
Es ist bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen eines Steuerstraftatbestandes eingeleitet worden? Wir vertreten Sie nicht nur im Ermittlungsverfahren gegenüber Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, sondern auch in einem späteren Verfahren vor Gericht. Durch die Zusammenarbeit mit dem in Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwalt Thomas Wagner decken wir in einem solchen Verfahren nicht nur die steuerlichen Fragen, sondern auch alle Fragen des Strafprozessrechts ab.